Holzhandelsverordnung (HHV)

In der Schweiz gilt die Holzhandelsverordnung (HHV) (SR 814.021, in Kraft seit 1. Januar 2022). Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) findet in der Schweiz keine Anwendung.

Was bedeutet das für Sie?

Als Lieferant sind Sie, sofern Sie das Produkt erstmalig auf dem Schweizer Markt in Verkehr bringen, Inverkehrbringer und tragen die Sorgfaltspflichten nach der HHV:

  • Risikoanalyse

  • Herkunftsnachweis für Holz und Holzerzeugnisse

Unite tritt im Schweizer Markt als Händler auf und dokumentiert die Liefer- und Abnehmerketten.

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