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Der öffentliche Sektor stellt hohe Anforderungen an Integrität, Ethik und regulatorische Standards. Unite erfüllt diese durch klare Dokumentation und sorgfältige Lieferantenprüfung.
Nach der ersten Qualifikation ist eine jährliche Bestätigung Ihrer Angaben notwendig, um weiterhin an öffentliche Auftraggeber verkaufen zu können.
Die Bestätigung erfolgt über eine einfache Online-Abfrage: Zum Online-Check
Um über Unite an öffentliche Auftraggeber zu verkaufen, durchlaufen Sie einmalig unseren Online-Check. Danach bestätigen Sie Ihre Angaben jährlich.
Der Online‑Check umfasst vier Bereiche:
Unite Compliance‑Anforderungen
Allgemeine Kriterien für den Verkauf an öffentliche Auftraggeber
Kriterien für Qualitätsmanagement
Kriterien für Nachhaltigkeit
Sobald Sie alle Angaben bestätigt haben, schalten wir Ihr Sortiment für den öffentlichen Einkauf frei.
Öffentliche Auftraggeber sind gesetzlich verpflichtet, nur mit Lieferanten zusammenzuarbeiten, die aktuelle Compliance-Standards erfüllen. Die jährliche Bestätigung garantiert, dass Ihre Angaben zu rechtlichen, qualitativen und nachhaltigen Kriterien weiterhin gültig sind.
Etwa 28 Tage vor Ablauf Ihrer Qualifikation erhält der Compliance Kontakt eine E-Mail mit dem Link zum Online-Check. Mit wenigen Klicks können die bereits hinterlegten Angaben erneut bestätigt werden. Der Check muss innerhalb von 28 Tagen abgeschlossen werden, um die Qualifikation aufrechtzuerhalten.
Ihre Angaben müssen jährlich bestätigt werden. Der in Unite hinterlegte Compliance Kontakt erhält 28 Tage vor Ablauf eine E-Mail und hat dann 28 Tage Zeit für die Bestätigung.
Ihr Sortiment wird für öffentliche Auftraggeber deaktiviert. Sie können sich jederzeit neu qualifizieren, indem Sie den Online-Check erneut durchlaufen. Nach erfolgreicher Qualifikation schalten wir Ihr Sortiment wieder frei.
Nein, eine teilweise Änderung ist nicht möglich. Alle Kriterien müssen vollständig erfüllt werden. Erfüllen Sie einzelne Anforderungen nicht, ist eine Qualifikation ausgeschlossen.
Brechen Sie die Abfrage über „Teilnahme beenden“ ab. Ihr Sortiment ist dann nicht mehr für öffentliche Auftraggeber zugänglich.
Nein. Für den Verkauf an öffentliche Auftraggeber müssen alle Anforderungen erfüllt sein. Erfüllen Sie einzelne Kriterien nicht, können Sie über „Teilnahme beenden“ den Prozess abbrechen.
10 Jahre. Diese gesetzliche Aufbewahrungsfrist ermöglicht uns, bei Bedarf Nachweise über Ihre Qualifikation zu erbringen.
Nein. Ihre Online-Bestätigung genügt.
Der Online-Check gilt für alle Länder. Länderspezifische Besonderheiten berücksichtigen wir automatisch in der Abfrage „Allgemeine Kriterien für den Verkauf an öffentliche Auftraggeber“.
Sie müssen die Abfrage für jedes Land ausfüllen, in dem Sie verkaufen.
Die E‑Mail wird an den hinterlegten Compliance‑Kontakt gesendet.
Ja.
1. E‑Mail: 28 Tage vor Ablauf
2. E-Mail-Erinnerung: 14 Tage später, falls die Angaben noch nicht bestätigt wurden
Nach 28 Tagen ohne Bestätigung wird Ihr Sortiment für öffentliche Auftraggeber deaktiviert. Sie können die Abfrage jederzeit neu starten:
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