Für den Verkauf an öffentliche Auftraggeber qualifizieren

Der öffentliche Sektor stellt hohe Anforderungen an Integrität, Ethik und regulatorische Standards. Unite erfüllt diese durch klare Dokumentation und sorgfältige Lieferantenprüfung.

Nach der ersten Qualifikation ist eine jährliche Bestätigung Ihrer Angaben notwendig, um weiterhin an öffentliche Auftraggeber verkaufen zu können.

Die Bestätigung erfolgt über eine einfache Online-Abfrage: Zum Online-Check

Häufig gestellte Fragen

Wie qualifiziere ich mich für den Verkauf an öffentliche Auftraggeber?

Um über Unite an öffentliche Auftraggeber zu verkaufen, durchlaufen Sie einmalig unseren Online-Check. Danach bestätigen Sie Ihre Angaben jährlich.

Der Online‑Check umfasst vier Bereiche:

  • Unite Compliance‑Anforderungen

  • Allgemeine Kriterien für den Verkauf an öffentliche Auftraggeber

  • Kriterien für Qualitätsmanagement

  • Kriterien für Nachhaltigkeit

Zum Online‑Check

Sobald Sie alle Angaben bestätigt haben, schalten wir Ihr Sortiment für den öffentlichen Einkauf frei.

Warum muss ich die Angaben jährlich bestätigen?

Öffentliche Auftraggeber sind gesetzlich verpflichtet, nur mit Lieferanten zusammenzuarbeiten, die aktuelle Compliance-Standards erfüllen. Die jährliche Bestätigung garantiert, dass Ihre Angaben zu rechtlichen, qualitativen und nachhaltigen Kriterien weiterhin gültig sind.

Wie funktioniert die jährliche Bestätigung?

Sie erhalten etwa 28 Tage vor Ablauf Ihrer Qualifikation eine E-Mail mit dem Link zum Online-Check. Mit wenigen Klicks bestätigen Sie, dass Ihre Angaben aktuell sind.

Wichtig: Schließen Sie den Check innerhalb von 28 Tagen ab, um Ihre Qualifikation aufrechtzuerhalten.

Wann müssen die Angaben aktualisiert werden?

Ihre Angaben müssen jährlich bestätigt werden. Sie erhalten 28 Tage vor Ablauf eine E-Mail und haben dann 28 Tage Zeit für die Bestätigung.

Zum Online-Check

Was passiert, wenn ich die Angaben nicht rechtzeitig bestätige?

Ihr Sortiment wird für öffentliche Auftraggeber deaktiviert. Sie können sich jederzeit neu qualifizieren, indem Sie den Online-Check erneut durchlaufen. Nach erfolgreicher Qualifikation schalten wir Ihr Sortiment wieder frei.

Zum Online-Check

Kann ich meine Angaben nach Einreichung noch ändern?

Nein, eine teilweise Änderung ist nicht möglich. Alle Kriterien müssen vollständig erfüllt werden. Erfüllen Sie einzelne Anforderungen nicht, ist eine Qualifikation ausgeschlossen.

Ich möchte nicht mehr an öffentliche Auftraggeber verkaufen.

Brechen Sie die Abfrage über „Teilnahme beenden“ ab. Ihr Sortiment ist dann nicht mehr für öffentliche Auftraggeber zugänglich.

Ich erfülle nicht alle Anforderungen. Kann ich trotzdem an öffentliche Auftraggeber verkaufen?

Nein. Für den Verkauf an öffentliche Auftraggeber müssen alle Anforderungen erfüllt sein. Erfüllen Sie einzelne Kriterien nicht, können Sie über „Teilnahme beenden“ den Prozess abbrechen.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

10 Jahre. Diese gesetzliche Aufbewahrungsfrist ermöglicht uns, bei Bedarf Nachweise über Ihre Qualifikation zu erbringen.

Sind zusätzliche Nachweise oder Dokumente erforderlich?

Nein. Ihre Online-Bestätigung genügt.

Gibt es länderspezifische Unterschiede?

Der Online-Check gilt für alle Länder. Länderspezifische Besonderheiten berücksichtigen wir automatisch in der Abfrage „Allgemeine Kriterien für den Verkauf an öffentliche Auftraggeber“.

Sie müssen die Abfrage für jedes Land ausfüllen, in dem Sie verkaufen.

Screenshot, der in Unite die Abfrage „Allgemeine Kriterien für den Verkauf an öffentliche Auftraggeber“ zeigt, in zwei Versionen für Deutschland und Österreich.
Wer wird informiert, wenn die jährliche Bestätigung erforderlich ist?

Die E‑Mail wird an den hinterlegten Compliance‑Kontakt gesendet. Falls Sie die E‑Mail‑Adresse ändern lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Unite Kontakt.

Gibt es automatische Erinnerungen vor Ablauf der Gültigkeit?

Ja.

  • 1. E‑Mail: 28 Tage vor Ablauf

  • 2. E-Mail-Erinnerung: 14 Tage später, falls die Angaben noch nicht bestätigt wurden

Nach 28 Tagen ohne Bestätigung wird Ihr Sortiment für öffentliche Auftraggeber deaktiviert. Sie können die Abfrage jederzeit neu starten:

Zum Online-Check

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