Vielen Dank für Ihr Feedback!
Ihre Bewertung hilft uns, unsere Support-Inhalte kontinuierlich zu verbessern.
EU-EmpCo-Richtlinie
Was ist EmpCo?
Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition, Directive (EU) 2024/825 – EmpCo-RL) ist eine EU-Richtlinie, die irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Handel verbietet. Sie ist seit März 2024 in Kraft und in Deutschland ab dem 27. September 2026 verbindlich anzuwenden.
Die Richtlinie gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten – und damit auch für Lieferanten, die Artikel über Unite verkaufen.
Konkret bedeutet das: Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen spezifisch, belegbar und klar abgegrenzt sein. Pauschale Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltfreundlich“ sind ohne konkreten Beleg und klaren Bezugspunkt nicht mehr zulässig. Das gilt für alle Produktinhalte, die Lieferanten über Unite bereitstellen.
Anforderungen für Lieferanten
Bitte prüfen Sie Ihre Produktinhalte bei Unite und passen Sie sie gegebenenfalls an.
Produktbeschreibungen
Bitte prüfen Sie Ihre Produktbeschreibungen auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Das relevante Katalogfeld dafür ist Description_Long. Die technischen Spezifikationen zu diesem Feld finden Sie im Artikel Katalogstruktur im Überblick.
Jede Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage in Ihrer Produktbeschreibung muss folgende Anforderungen erfüllen:
Spezifisch: Die Aussage benennt klar, was genau gemeint ist – z. B. ein bestimmtes Material, ein Produktionsprozess oder eine Zertifizierung.
Belegbar: Es gibt einen Nachweis für die Aussage, z. B. ein Zertifikat, ein Rating oder einen Auditbericht.
Aktuell: Der Nachweis ist noch gültig.
Klar abgegrenzt: Die Aussage macht deutlich, worauf sie sich bezieht – z. B. das Produkt, die Verpackung oder einen bestimmten Produktionsschritt.
Vergleichsaussagen, wie „50 % weniger CO₂“ oder „nachhaltiger als der Marktdurchschnitt“, sind nur zulässig, wenn Vergleichsgruppe, Zeitraum, Datenbasis und Methodik klar angegeben sind.
Zukunftsaussagen wie „bis 2030 klimaneutral“ sind nur zulässig, wenn ein konkreter Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen vorliegt.
Gesetzliche Mindestanforderungen dürfen nicht als besonderes Umweltmerkmal hervorgehoben werden. Anforderungen, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind, gelten nicht als Nachhaltigkeitsleistung.
Zertifizierungen
Siegel und Labels dürfen nur angegeben werden, wenn sie auf einem anerkannten, unabhängigen Zertifizierungssystem basieren. Eigene Badges oder Labels ohne unabhängige Prüfgrundlage sind nicht zulässig.
Beispiele anerkannter Zertifizierungen
Blauer Engel
EU Ecolabel
Grüner Knopf
FSC / PEFC
GRS (Global Recycled Standard)
Cradle to Cradle
Nicht zulässig
Eigene „Eco-Badges“ oder Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem
Unternehmensratings (z. B. EcoVadis) als Produktzertifizierung dargestellt
Gültigkeit – Ihre Verantwortung
Sie sind als Lieferant dafür verantwortlich, dass ausschließlich aktuell gültige Zertifikate in Ihrem Katalog angegeben sind. Bitte prüfen Sie Ihre Zertifikate regelmäßig und passen Sie Ihre Katalogdaten unmittelbar an, sobald ein Zertifikat ausläuft.
Was Sie jetzt prüfen sollten
Produktbeschreibungen prüfen: Entfernen oder konkretisieren Sie pauschale Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „klimaneutral“.
Zertifikate auf Gültigkeit prüfen: Geben Sie nur Siegel und Labels an, die sich auf das Produkt beziehen und aktuell gültig sind. Aktualisieren Sie Ihren Katalog unmittelbar, sobald ein Zertifikat ausläuft.
Nicht anerkannte Labels entfernen: Eigene Labels ohne unabhängige Prüfgrundlage sind nicht zulässig.